Ergotherapie

Der Weg zur ergotherapeutischen Behandlung
Die Ergotherapie gehört zum nichtärztlichen medizinischen Fachdienst. Die Therapie wird auf Verordnung (Rezept) des behandelnden Arztes durchgeführt und ist bei Kindern und Jugendlichen zuzahlungsfrei. Mit Hilfe der ärztlichen Diagnose wird gemeinsam mit dem Patienten ein ergotherapeutischer Befund erhoben, worauf sich Therapieziele, Behandlungsplan und therapeutische Vorgehensweise aufbauen. Die Therapiedauer ist individuell und mit dem Arzt, dem Patienten bzw. den Eltern abzusprechen.